Verfahrensbeistand nicht neutral

Wenn der Verfahrensbeistand nicht neutral ist: Was du wissen musst

January 30, 20258 min read

In einer Auseinandersetzung um das Sorgerecht oder den Umgang mit einem narzisstischen Ex-Partner stehen Mütter oft vor einer schwierigen Situation: Sie fühlen sich von der Person, die eigentlich die Interessen ihres Kindes vertreten soll – dem Verfahrensbeistand –, nicht verstanden und oftmals sogar ungerecht behandelt. Vielleicht hast auch du schon das Gefühl gehabt, dass der Verfahrensbeistand nicht wirklich neutral ist oder sogar auf der Seite des Ex-Partners steht.

Der Verfahrensbeistand spielt eine zentrale Rolle in familienrechtlichen Verfahren, da er das Kindeswohl vertreten soll. Doch was passiert, wenn du das Gefühl hast, dass der Verfahrensbeistand nicht neutral agiert oder die Interessen deines Kindes nicht richtig wahrnimmt? In diesem Beitrag erkläre ich dir, welche Möglichkeiten du hast, wenn der Verfahrensbeistand möglicherweise parteiisch handelt. Ich gehe darauf ein, ob ein Befangenheitsantrag sinnvoll ist, um dich zu schützen.

Was ist ein Verfahrensbeistand?

Ein Verfahrensbeistand wird in familiengerichtlichen Verfahren zum Wohl des Kindes bestellt. Die Aufgabe des Verfahrensbeistands ist es, die Interessen des Kindes zu vertreten und sicherzustellen, dass dessen Bedürfnisse und Wünsche im Verfahren berücksichtigt werden. Besonders in hochstrittigen Fällen, wie sie bei Trennungen von narzisstischen Partnern auftreten, wird der Verfahrensbeistand hinzugezogen, um eine objektive Bewertung und eine beste Entscheidung für das Kind zu ermöglichen.

Der Verfahrensbeistand ist dazu verpflichtet, neutral und unabhängig zu handeln. Er darf sich nicht von den Emotionen oder den Konflikten der Elternteile beeinflussen lassen, sondern soll ausschließlich das Kindeswohl als Maßstab anlegen. Dies bedeutet, dass er das Verhalten und die Lebenssituation des Kindes sowie die familiären Umstände analysiert, um eine fundierte Empfehlung zum Umgangs- und Sorgerecht abzugeben.

„Ein Verfahrensbeistand ist die Stimme des Kindes in einem Verfahren – er sorgt dafür, dass die Stimme des Kindes gehört wird, besonders in komplexen familiären Situationen.“

Wann wird ein Verfahrensbeistand bestellt?

Ein Verfahrensbeistand wird üblicherweise dann bestellt, wenn es zu einem hochkonfliktären Verfahren kommt, in dem die Elternteile nicht selbstständig eine Einigung erzielen können oder ein Kind aus der Obhut eines Elternteils genommen werden soll.

Der Verfahrensbeistand hat die wichtige Aufgabe, im Gerichtsverfahren als Stimme des Kindes zu fungieren. Er ermittelt nicht nur den Willen des Kindes, sondern berücksichtigt auch alle Aspekte des Kindeswohls und bringt diese in seine Stellungnahme ein, die dem Gericht übermittelt wird.

„Der Verfahrensbeistand ist wie ein Schutzschild für das Kind in einem System, das von Konflikten geprägt ist.“

Ein weiteres zentrales Element seiner Arbeit ist es, dem Kind den Verfahrensablauf und mögliche Ergebnisse des Verfahrens verständlich zu erklären. Neben diesen Aufgaben kann der Verfahrensbeistand auch andere Aufgaben übernehmen, die ihm das Gericht überträgt. So kann er zum Beispiel Eltern oder Bezugspersonen des Kindes in Gespräche einbeziehen oder sich an der Entwicklung einer einvernehmlichen Lösung beteiligen. Er hat außerdem bestimmte Verfahrensrechte, wie etwa Akteneinsicht oder das Recht auf Gehör, um seine Aufgaben gründlich und umfassend erfüllen zu können.

Was tun, wenn der Verfahrensbeistand nicht neutral ist?

Leider kann es auch vorkommen, dass der Verfahrensbeistand von Müttern als parteiisch oder befangen wahrgenommen wird, insbesondere wenn er den Ex-Partner in den Fokus rückt oder ihm sogar Sympathie entgegenbringt. Gerade bei einem narzisstischen Ex-Partner, der in der Lage ist, die Wahrnehmung von Außenstehenden zu manipulieren, können die Einschätzungen des Verfahrensbeistands verzerrt oder fehlerhaft erscheinen.

Ein häufiges Anzeichen, dass Mütter an der Neutralität des Verfahrensbeistands zweifeln, ist die einseitige Fokussierung auf den Ex-Partner oder eine deutliche Unterstützung des Vaters. Wenn der Verfahrensbeistand eine klare Neigung zeigt, für den Vater zu sprechen oder seine Sichtweise als die einzig richtige darzustellen, kann das den Eindruck erwecken, dass der Verfahrensbeistand nicht objektiv handelt. In solchen Fällen entstehen Zweifel, ob der Verfahrensbeistand wirklich im besten Interesse des Kindes arbeitet.

Doch es ist wichtig zu verstehen: Ein Verfahrensbeistand ist nicht verpflichtet, gegenüber den Eltern neutral zu sein. Seine Neutralität muss sich ausschließlich auf das Kind beziehen. Das bedeutet, dass der Verfahrensbeistand ausschließlich dazu da ist, die Wünsche und Bedürfnisse des Kindes zu ermitteln und diese im Verfahren zur Geltung zu bringen. Die Aufgabe des Verfahrensbeistands ist es zu prüfen, was für das Wohl des Kindes am besten ist.

Der Befangenheitsantrag um den Verfahrensbeistand auszuwechseln

Viele Mütter fragen sich, ob sie einen Befangenheitsantrag gegen den Verfahrensbeistand stellen sollen, wenn sie das Gefühl haben, dass er nicht objektiv agiert oder sich einseitig auf die Seite des Ex-Partners schlägt. Doch hier gibt es eine wichtige rechtliche Einschränkung:

Ein Verfahrensbeistand ist keine Gerichtsperson im juristischen Sinne, sondern eine vom Gericht beauftragte Person, die das Kind in einem familiengerichtlichen Verfahren vertritt. Er handelt also im Auftrag des Gerichts, genauer gesagt des Richters oder der Richterin.

Das bedeutet: Ein Befangenheitsantrag ist nur gegen Richter oder Sachverständige möglich – nicht gegen einen Verfahrensbeistand. Ein solcher Antrag hätte also keine Aussicht auf Erfolg und würde von vornherein abgelehnt werden.

Die rechtliche Grundlage dafür ergibt sich aus der Zivilprozessordnung (ZPO) und dem Familienverfahrensgesetz (FamFG).

  1. Befangenheit von Richtern und Sachverständigen (§ 42 ZPO, § 406 ZPO)

    • § 42 ZPO regelt, dass Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden können.

    • § 406 ZPO betrifft Sachverständige und sieht vor, dass auch diese wegen Befangenheit abgelehnt werden können.

Verfahrensbeistand als Verfahrensbeteiligter, aber nicht als Gerichtsperson

  • Nach § 158 FamFG wird der Verfahrensbeistand durch das Gericht bestellt, er ist jedoch kein Richter oder Sachverständiger, sondern eine Person, die das Kind im Verfahren vertritt.

  • Da er nicht in richterlicher Funktion tätig ist, gelten die Befangenheitsregeln für Richter und Sachverständige nicht für einen Verfahrensbeistand.

Ein Befangenheitsantrag gegen den Verfahrensbeistand ist rechtlich nicht zulässig und wird daher in jedem Fall abgelehnt – es können sogar zusätzliche Kosten entstehen.

Du investierst wertvolle Zeit und Kraft in einen Antrag, der keine Aussicht auf Erfolg hat. Diese Energie kannst du besser nutzen, um andere strategische Schritte zu planen.

Welche Möglichkeiten gibt es um einen Verfahrensbeistand auszuwechseln

Ein Verfahrensbeistand kann in Ausnahmefällen von seinem Amt entbunden werden, was als Entpflichtung bezeichnet wird. Dies bedeutet, dass der Verfahrensbeistand nicht mehr im Auftrag des Gerichts tätig ist und seine Funktion nicht mehr ausübt. Eine solche Entscheidung liegt jedoch nicht im Ermessen der betroffenen Elternteile, sondern wird ausschließlich vom Gericht getroffen. Die Entpflichtung des Verfahrensbeistands erfolgt nur, wenn Gründe vorliegen, die eine ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben unmöglich machen. In der Praxis ist dies eine seltene Maßnahme.

Das Gericht muss selbst prüfen, ob der Verfahrensbeistand die Intressen des Kind gefährdet oder nicht. Sollte es zu der Einschätzung kommen, dass der Verfahrensbeistand nicht im besten Interesse des Kindes handelt, trifft das Gericht eine Zwischenentscheidung. Das bedeutet, dass das Verfahren zwar weiterläuft, jedoch ein neuer Verfahrensbeistand hinzugezogen wird.

Gegen diese Zwischenentscheidung können keine der Verfahrensbeteiligten, auch nicht der entpflichtete Verfahrensbeistand, vorgehen. Es handelt sich um eine endgültige Entscheidung im Verfahren, die nicht mehr angefochten werden kann.

Ein wesentlicher Punkt zur Entpflichtung des Verfahrensbeistand ist also auch: Wenn ein Verfahrensbeistand seine Aufgabe nicht erfüllen kann, weil das Kind sich weigerte, mit ihm zu sprechen, und alle Versuche, eine Kommunikation aufzubauen, gescheitert sind, könnte dies tatsächlich ein Grund sein, den Verfahrensbeistand zu entpflichten. Der Verfahrensbeistand ist verpflichtet, die Interessen des Kindes zu vertreten und sicherzustellen, dass das Kind angemessen in das Verfahren einbezogen wird. Wenn er dieser Verantwortung nicht gerecht werden kann, etwa weil das Kind sich vehement verweigert, ist es denkbar, dass das Gericht prüft, ob ein neuer Verfahrensbeistand bestellt werden muss.

Am Ende bleibt dann nur noch die Entscheidung über das Sorgerechts- oder Umgangsverfahren abzuwarten. Sollte das Gericht zu einem Ergebnis kommen, das du als Mutter für nicht korrekt hältst, hast du die Möglichkeit, Beschwerde gegen diese Entscheidung einzulegen.

( Wichtiger Hinweis: Es ist ratsam, in einer so komplexen und rechtlich heiklen Situation, in der es zu Problemen mit dem Verfahrensbeistand kommt, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Ein Anwalt kann dir helfen, die rechtlichen Möglichkeiten genau zu verstehen und dich darüber informieren, wie du am besten vorgehen solltest. Bitte beachte, dass dieser Blogbeitrag nur als Information dient und keine rechtliche Beratung ersetzt. Ich bin keine Rechtsanwältin, sondern teile hier meine eigenen Erfahrungen und mein tiefes Verständnis des familiengerichtlichen Themas, um dir zu helfen, dich besser zurechtzufinden. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der dargestellten Informationen übernommen.)

Fazit

Die Rolle des Verfahrensbeistands ist von entscheidender Bedeutung in einem Gerichtsverfahren bezüglich des Umgangs- und Sorgerechts. Insbesondere bei Trennungen von narzisstischen Partnern ist der Verfahrensbeistand u.a. ein weiterer der Schlüssel, um das Kindeswohl in den Vordergrund zu stellen. Gerade in solch komplexen und emotional belastenden Fällen mit einem narzisstischen Ex-Partner ist es ratsam, sich strategisch auf Termine und Gespräche vorzubereiten. Eine gute Vorbereitung ermöglicht es, eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit allen Verfahrensbeteiligten aufzubauen, einschließlich des Verfahrensbeistands.

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Der Kurs begleitet dich auf dem Weg, dich sicher und selbstbewusst auf Gerichtstermine vorzubereiten. Du wirst lernen, wie du die Interessen und das Wohl deines Kindes in einem familienrechtlichen Verfahren mit einem narzisstischen Ex-Partner kraftvoll und entschlossen vertreten kannst. Gleichzeitig wirst du erfahren, wie du eine positive und respektvolle Beziehung zu allen Verfahrensbeteiligten aufbaust – damit du in diesem herausfordernden Prozess nicht nur rechtlich stark bist, sondern auch emotional die Kontrolle behältst.

Erika Schewsky ist Diplom-Mentaltrainerin und Fachberaterin für Mütter mit narzisstischem Ex-Partner, die sich leidenschaftlich für das Thema 'Narzisstischer Missbrauch und Nachtrennungsgewalt' einsetzt. Durch ihre eigenen Erfahrungen in diesem Bereich hat sie eine tiefe Einsicht und Empathie für diejenigen, die ähnliche Herausforderungen durchleben. Seit mehreren Jahren ist es ihre Mission, dieses oft übersehene Thema in das Bewusstsein der Menschen zu bringen und der Entfremdung innerhalb von Familien vorzubeugen.

Erika Schewsky

Erika Schewsky ist Diplom-Mentaltrainerin und Fachberaterin für Mütter mit narzisstischem Ex-Partner, die sich leidenschaftlich für das Thema 'Narzisstischer Missbrauch und Nachtrennungsgewalt' einsetzt. Durch ihre eigenen Erfahrungen in diesem Bereich hat sie eine tiefe Einsicht und Empathie für diejenigen, die ähnliche Herausforderungen durchleben. Seit mehreren Jahren ist es ihre Mission, dieses oft übersehene Thema in das Bewusstsein der Menschen zu bringen und der Entfremdung innerhalb von Familien vorzubeugen.

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